Hausbesitzer werden in Zukunft verpflichtet sein, ihre Heizungen umzurüsten. Die neuen Anlagen müssen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden können. Allerdings wird diese Pflicht nicht sofort ab dem Jahr 2024 gelten. Bevor die Eigentümer zur Umrüstung gezwungen werden, müssen zunächst die Kommunen ihre Hausaufgaben erledigen: Es wird weiterhin möglich sein, neue Heizungsanlagen zu installieren – auch Gasheizungen dürfen noch nach 2024 und sogar nach 2028 eingebaut werden, wenn kein Fernwärmeanschluss vorhanden ist. Allerdings gibt es eine Bedingung: Die neue Gasheizung muss auf Wasserstoff umrüstbar sein und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.
Vermieter sollen dazu animiert werden, ihre Immobilien klimafreundlich umzurüsten. Es soll höhere Förderungen für Vermieter geben, denn sie selbst profitieren vom niedrigeren Energieverbrauch nicht direkt, sondern nur die Bewohner des Hauses. Zudem soll es eine neue Modernisierungsumlage geben – das heißt, dass die Vermieter einen Teil der Umrüstkosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Generell dürften die Mieter einen Vorteil von der Umrüstung haben, weil ihnen dadurch ein Teil der Nebenkosten erspart bleibt. Ihre Heiz- und Warmwasserkosten müssten sich verringern.