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Heizungsgesetz: Das kommt auf Eigentümer und Vermieter zu

Seit Monaten wird über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) diskutiert, welches unter anderem ein Gasheizungsverbot ab 2024 vorsieht. Doch nun haben sich die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP auf eine Novelle des GEG geeinigt. Dabei ist die große Neuerung, dass das angekündigte Gasheizungsverbot nicht flächendeckend ab 2024 gelten wird. Sondern es greift erst viel später und es wird zudem an einigen Stellen angepasst.

Die wichtigsten Punkte für Eigentümer und Vermieter 

Hausbesitzer werden in Zukunft verpflichtet sein, ihre Heizungen umzurüsten. Die neuen Anlagen müssen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden können. Allerdings wird diese Pflicht nicht sofort ab dem Jahr 2024 gelten. Bevor die Eigentümer zur Umrüstung gezwungen werden, müssen zunächst die Kommunen ihre Hausaufgaben erledigen: Es wird weiterhin möglich sein, neue Heizungsanlagen zu installieren – auch Gasheizungen dürfen noch nach 2024 und sogar nach 2028 eingebaut werden, wenn kein Fernwärmeanschluss vorhanden ist. Allerdings gibt es eine Bedingung: Die neue Gasheizung muss auf Wasserstoff umrüstbar sein und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Vermieter sollen dazu animiert werden, ihre Immobilien klimafreundlich umzurüsten. Es soll höhere Förderungen für Vermieter geben, denn sie selbst profitieren vom niedrigeren Energieverbrauch nicht direkt, sondern nur die Bewohner des Hauses. Zudem soll es eine neue Modernisierungsumlage geben – das heißt, dass die Vermieter einen Teil der Umrüstkosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Generell dürften die Mieter einen Vorteil von der Umrüstung haben, weil ihnen dadurch ein Teil der Nebenkosten erspart bleibt. Ihre Heiz- und Warmwasserkosten müssten sich verringern.

GEG bringt Veränderungen

Das neue GEG bringt einige Änderungen für Eigentümer und Vermieter mit sich. Die kommunale Wärmenetzplanung ist nun die Priorität Nummer eins, bevor Hausbesitzer in die Pflicht genommen werden. Der Neueinbau von Gasheizungen bleibt weiter erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Für Vermieter gibt es höhere Förderungen und eine neue Modernisierungsumlage. Insgesamt geht es darum, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Damit Sie als Eigentümer auf alle Änderungen vorbereitet sind, beraten wir Sie gerne zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie und erstellen beispielsweise den wichtigen Energieausweis für Sie. Jetzt Termin vereinbaren!

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